Hochzeit: Ratgeber für Versicherungen und Finanzen

Nach der Hochzeit gilt es vor allem bei Versicherungen und Finanzen so einiges zu erledigen. Dabei kannst du in einigen Bereichen bares Geld sparen. Wir haben das zum Anlass genommen die wertvollsten Tipps für dich zusammenzustellen. Am Ende des Artikels findest du eine Checkliste zum Download, damit du auch nichts vergisst. Wenn du also selbst planst zu heiraten oder jemanden kennst der bald heiratet, dann solltest du dir diesen Artikel/Video unbedingt anschauen.

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Hochzeit und Namensänderung

Um den Namen bei Versicherungen, Depots oder Konten zu ändern reicht in der Regel eine nicht beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde. Sicherheitshalber solltest du noch eine Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments beilegen.

Hochzeit und Versicherungen

Spätestens mit der Hochzeit, aber auch schon beim Einzug des Lebenspartners, kannst du bares Geld sparen.

Hinweis: Auch als nicht verheiratetes Pärchen geltet ihr als „eheähnliche Lebensgemeinschaft“, sobald ihr zusammenwohnt!

Du hast die Möglichkeit bestimmte Versicherungen zusammenzulegen und den Partner mitzuversichern. Welche sind das?

Privathaftplichtversicherung

Bei der Privathaftpflichtversicherung haben in der Regel beide Partner eine separate Versicherung. Bei Heirat und eheähnlicher Gemeinschaft kann der jüngere Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Hast du schon Beiträge gezahlt, erhältst du diese anteilig – je nach Vertragslaufzeit – zurück. Im älteren Vertrag kann der Partner – in der Regel unter Angabe des Namens (und eventuell des Geburtsdatums) –mitversichert werden.

Achtung:

Schäden untereinander sind bei einer Zusammenlegung der Versicherung nicht mitversichert. Wenn also einer euch beiden ein kleiner Tollpatsch ist, könnten sich weiterhin zwei Versicherungen lohnen. :-)

Hausratversicherung

Bestreitet ihr einen gemeinsamen Haushalt reicht eine Hausratsversicherung. Du solltest aber überprüfen, ob der Versicherungsumfang aufgrund des zusammengelegten Haushalts noch ausreicht.

Rechtsschutzversicherung

Für die Rechtsschutzversicherung gilt das Gleiche, wie für die Privathaftpflichtversicherung.

Kostenersparnis 25-30%

Tipp:

Falls einer von euch beiden Beamter ist, solltet ihr die Versicherung über ihn/sie laufen lassen, da einige Versicherer Rabatte für Beamte anbieten und der „Nicht-Beamte“ sich somit kostengünstig mitversichern kann.

Hochzeit und Altersvorsorge

Bei Lebens-/Rentenversicherungen, Riester, Rürup, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen gibt es in der Regel einen „Begünstigten“ im Todesfall. Spätestens jetzt sollte dort der eher Ehepartner eingetragen werden. Hast du beim Abschluss nichts beim Bezugsrecht angegeben, ist jetzt automatisch der Ehepartner begünstigt. Eine Änderung kannst du einfach der Versicherung mitteilen oder dein Versicherungsmakler übernimmt diese Aufgabe.

Mit der Hochzeit entstehen für den Bereich der Altersvorsorge weitere Vorteile. So können sonst nicht vererbbare Altersvorsorgeformen (z.B. gesetzliche Rente, Rürup Rente, Riester Rente, Beamtenversorgung, Versorgungswerke oder Betriebsrenten) an den Ehepartner vererbt werden. Zudem kannst du dann eine Hinterbliebenenrente erhalten. Zusätzlich werden Ehepartner, die sonst keine Riesterförderung erhalten würden, „mittelbar förderberechtigt“. Das ist der Fall, wenn der andere Ehepartner „förderberechtigt“ ist. Dann hat der mittelbar Förderberechtigte die Möglichkeit 60€ pro Jahr in eine Riester Rente einzuzahlen und bekommt dafür 175€ pro Jahr als Zulage geschenkt!

Worauf du bei Riester Renten achten solltest, erfährst du hier.

jetzt lesen: wichtige fakten zur riester rente

Hochzeit und Konto

Mit der Hochzeit bekommen Frischvermählte nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto ihres Ehepartners. Du kannst deinem Ehepartner aber bei der Bank eine Vollmacht ausstellen. Der Partner bekommt dann auch eigene Karten und Zugriff aufs Online-Banking. Alternativ legen sich Eheleute ein gemeinsames Konto an. Die praktischste Variante ist das sogenannte Oder-Konto, mit dem beide unabhängig voneinander Zugriff haben.

Tipp:

Wir empfehlen ein Dreikontenmodell. Jeder behält sein eigenes Konto und ihr eröffnet ein drittes gemeinsames Konto für die Fixkosten und gemeinsame Ausgaben.

Hochzeit und Depot

Dir steht als Anleger ein Steuerfreibetrag auf die Kapitalerträge von 801 Euro jährlich zu. Bis zu dieser Grenze sind Gewinne aus Aktien, Dividenden oder Zinseinnahmen steuerfrei. Eheleute können ihren Freibetrag von insgesamt 1602 Euro gemeinschaftlich nutzen und unter sich aufteilen: Hat der eine Ehepartner seinen Freibetrag nicht ausgeschöpft, kann er den Rest dem anderen Partner übertragen.

Checkliste

Damit du auch nichts vergisst, stellen wir dir hier eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung, die du einfach abarbeiten kannst und so nichts vergisst!

Brauchst du Hilfe bei der Umsetzung oder hast du noch andere Fragen? Dann nimm gerne mit uns Kontakt auf.

download: checkliste

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