Nach Absprache mit einigen Steuerberatern liegen uns folgende Informationen vor: In einigen Bereichen könnte die Möglichkeit bestehen, dass du die Beratungskosten bei der Steuer als Werbungskosten ansetzen kannst. Da es sich hier aber um einen recht neuen Bereich handelt, kann es durchaus möglich sein, dass der ein oder andere Finanzbeamte noch nicht weiß, wie er damit umgehen soll und im Zweifel keine Absetzbarkeit sieht. Daher empfiehlt es sich immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen – unsere Antwort kann keine Steuerberatung ersetzen. In folgenden Bereichen könnte eine Beratung von der Steuer abgesetzt werden:

  • Finanz-/Rentenplanung, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zur Optimierung der Renteneinkünfte besteht
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Sparanteil)
  • Private oder betriebliche Rentenversicherungen, solange kein Kapitalwahlrecht besteht, also z.B. die Gesetzliche Rente, Riester-Rente, Rürup-Rente oder bAV.
  • Selbstständige können Geldanlageberatungen – sofern betrieblich veranlasst – als Betriebsausgaben absetzen