Brutto- und Netto-Beitrag werden nur bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Trägerversicherung berechnet.

Die BU-Versicherung gehört zu der Gruppe der Lebensversicherungen, weshalb die Versicherungsgesellschaften einen großen Teil der Überschüsse an die Versicherten ausschütten müssen. Üblicherweise werden die Überschüsse verwendet, um den monatlichen Beitragssatz zu senken.

Der Brutto-Beitrag entspricht in diesem Fall der eigentlichen Tarifprämie, während der Netto-Beitrag die aktuellen Überschüsse und entsprechenden Beitragssenkungen mit einberechnet.

Vergleicht man verschiedene Anbieter, sollten nicht nur die Netto-Beiträge, sondern auch die Brutto-Beiträge berücksichtigt werden, da diese fällig werden können, wenn der Versicherer zukünftig keine Überschüsse mehr erwirtschaftet.