Ob Asthma, Migräne, Depressionen oder ein schmerzhafter Hexenschuss… Du hast eine Vorerkrankung und bist unsicher, ob du daher überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU-Versicherung genannt) abschließen kannst? In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst, damit du die Chancen auf eine gute BU-Versicherung erhöhst und sie im Ernstfall trotz gesundheitlicher Vorbelastungen greift.

Warum du eine BU-Versicherung brauchst und worauf es ankommt

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) kannst du dich vor finanziellen Einbußen schützen, wenn du aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen deine Arbeitsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf verlieren solltest. So sicherst du bspw. deine finanziellen Verbindlichkeiten für die Altersvorsorge ab.

Wenn du eine BUV abschließt, beurteilt dein Versicherer vorab das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit. Entsprechend muss das Versicherungsunternehmen einschätzen können, ob und wie es das Risiko der Versicherbarkeit einer Person mit Vorerkrankungen eingehen möchte. Dazu wird nicht nur dein aktueller Beruf in eine Risikoklasse eingestuft, sondern du musst auch ehrliche Angaben zu deinem Gesundheitszustand machen und offenlegen, ob du von Vorerkrankungen betroffen warst oder bist.

Grundsätzlich gilt, dass es gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen gibt, die in der Regel nicht versicherbar sind und daher auch der Grund für die Ablehnung von Anträgen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen sein können.

Bei sehr vielen Erkrankungen kommt es allerdings darauf an, wie gut und nachvollziehbar das Beschwerdebild den Risikoprüfer:innen einer Versicherungsgesellschaft geschildert wird. Dadurch kann die Chance auf eine im besten Fall vollumfängliche Versicherbarkeit deutlich erhöht werden. Letztlich ist eine Ablehnung immer eine Einzelfallentscheidung des Versicherers.

Beschwerden und Krankheiten, die die Versicherbarkeit bei einer BU-Versicherung beeinflussen

Je gesünder du bist, desto besser sind deine Aussichten, eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Aber auch mit Vorerkrankungen kannst du dich versichern lassen. In der Grafik unten siehst du, bei welchen Beschwerden es zu welcher Versicherbarkeit kommt. So führen beispielsweise leichte Erkrankungen wie Allergien oder Migräne nicht zum Ausschluss einer BU-Versicherung. Mit Herz-Rhythmus-Störungen, Problemen am Bewegungsapparat oder starken psychischen Erkrankungen kann es allerdings eventuell schwieriger für dich werden, eine BU-Versicherung zu erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Auflistung von Ausschlüssen, normaler Versicherbarkeit, Zusatzbeiträgen und Ausschlussklauseln

Kann ich trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ob chronische oder psychische Beeinträchtigungen, viele Menschen haben Vorerkrankungen. Es kommt jedoch immer auf die Art, die Schwere und das Ausmaß der jeweiligen Erkrankung an. Gewisse Diagnosen, darunter fallen zum Beispiel Multiple Sklerose, HIV und Krebs, gelten für Versicherer als Ausschlusskriterium. Die gute Nachricht ist jedoch, dass 75 % aller Anträge mit bestehenden Vorerkrankungen angenommen werden und nur etwa 5 % ganz abgelehnt werden. Grundsätzlich ist es also in den meisten Fällen sinnvoll, zu probieren, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz (oder gerade wegen) Vorerkrankungen abzuschließen.

Die Gesundheitsprüfung – Worauf musst du achten?

Ausschlaggebend für die Bewilligung einer BU-Versicherung ist stets die Gesundheitsprüfung. Hier musst du mindestens alle Krankheiten angeben, die in den vergangenen fünf Jahren ambulant und in den letzten zehn Jahren stationär behandelt wurden. Gerade chronische Krankheiten prüfen die Versicherer genau. Liegt der Erkrankungsfall länger zurück, kann es zu einer Verjährung kommen. Das bedeutet, dass ältere Gesundheitsfragen gegebenenfalls nicht mehr unbedingt angegeben werden müssen.

Das Wichtigste bei der Gesundheitsprüfung ist, dass du alle Fragen mit größter Sorgfalt und ausnahmslos ehrlich beantwortest. Wenn du falsche Angaben machst, riskierst du deinen Versicherungsschutz.

Achtung bei Fehldiagnosen

Neben tatsächlich bestehenden Krankheiten und Beschwerden, die du bei der Gesundheitsprüfung angeben musst, gibt es auch solche, die du vielleicht gar nicht gehabt hast. Dies kann aus Abrechnungsgründen der Fall sein oder tatsächlich ausversehen passiert sein. Damit nicht aus einer Milbenallergie ein allergisches Asthma gemacht wird, wirf einen Blick in die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, in dem du wohnst.

Ärzt:innen machen sich durch Falschdiagnosen rechtlich angreifbar. Daher werden selten Korrekturen durchgeführt. Sinnvoller ist es daher, dass die Beschwerde, der Verlauf und auch die Behandlung beschrieben wird. Wurde zum Beispiel Asthma diagnostiziert, allerdings nie ein Lungenfunktionstest gemacht und auch kein Asthmaspray verschrieben, kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Diagnose in Wahrheit nicht vorlag. Auf Basis dieser Beschreibung kann ein:e Risikoprüfer:in neutral entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Atemwege dann versicherbar sind, steigt stark an.

Warum du gerade für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen eine:n Spezialist:in an deiner Seite brauchst

Leider fehlt es den Verbraucher:innen oft an medizinischem Fachwissen, weshalb die Gesundheitsprüfung nicht nur als großes Hindernis empfunden wird, sondern auch zu einer Ablehnung des Antrags führen kann. Die Gesundheitsprüfung kann eine Herausforderung sein, und ein:e BU-Spezialist:in kann dir dabei helfen – vor allem, wenn du Vorerkrankungen hast. Er oder sie weiß genau, wie du deine Gesundheitshistorie aufbereitest, welche Daten und Unterlagen relevant sind und wie du diese am besten beschreibst, sodass eine Versicherung diese gut einschätzen kann. Dies erhöht deine Chance auf „gute“ Versicherbarkeit enorm.

Essentiell und anonym: die Risikovoranfrage

Bei schweren Vorerkrankungen, risikoreichen Berufen oder Hobbys kann es schwierig werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese Faktoren können auch dazu führen, dass sie sehr teuer wird. Um weder einen negativen Eintrag in die sogenannte HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft zu riskieren, in die auch andere Versicherer Einsicht haben, oder gar ganz abgelehnt zu werden, gibt es die Möglichkeit, dass dein:e BU-Spezialist:in eine anonymisierte Risikovoranfrage vornimmt. So kann bei verschiedenen Versicherern nachgefragt werden, zu welche Konditionen sie dich versichern würde.

Bei einer anonymisierten Risikovoranfrage werden der Beruf, das Geburtsdatum und die Gesundheitsdaten der Interessentin bzw. des Interessenten aufgenommen. Wie bereits erwähnt, werden diese so verarbeitet, dass ein:e Risikoprüfer:in eine Einschätzung zur Versicherbarkeit geben kann. Zu der Verarbeitung gehören u. a. Ärzt:innenberichte, eigene Stellungnahmen zu möglichen Fehldiagnosen und Laborergebnisse, aber vor allem die Benennung der Krankheit und die Beschreibung des Beschwerdeverlaufs und der möglichen Behandlung.

In fast allen Beratungsfällen ist eine Risikovorabfrage empfehlenswert. Auch vor Abschluss anderer Versicherungen, wie beispielsweise einer privaten Krankenversicherung oder einer Risiko- oder Pflegezusatzversicherung, kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.

Was tun, wenn die Risikovoranfrage negativ ausfällt

Für den Fall, dass sich verschiedene Versicherungen bei der Risikovoranfrage bzw. Prüfung der Gesundheitsdaten dazu entscheiden, dich nur unter erschwerten Bedingungen anzunehmen und zu versichern, werden in der Regel Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge formuliert. Somit hast du zwei Möglichkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abzuschließen.

Möglichkeit 1: Leistungsausschluss

Vor Vertragsabschluss kann ein Leistungsausschluss beispielsweise einer bestimmten Vorerkrankung vereinbart werden. Tritt die Berufsunfähigkeit also aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung ein, zahlt die BU-Versicherung nicht – in allen anderen Krankheitsfällen greift sie.

Möglichkeit 2: Risikozuschlag

Der Versicherer kann aufgrund von Vorerkrankungen einen Risikozuschlag verlangen. Dieser erhöht zwar die Beitragszahlungen der BU-Versicherung, stellt allerdings auch sicher, dass die jeweilige Vorerkrankung abgesichert ist.

Welche Möglichkeiten infrage kommen, kann man sich allerdings nicht aussuchen. So kann es zum Beispiel zu einem Risikozuschlag für Übergewicht kommen und zu einer Ausschlussklausel für den Bandscheibenvorfall.

Beispiel aus der Praxis

Eine Kundin, nennen wir sie Anna Bechers, hat uns als BU-Spezialisten auf Honorarbasis mit einer anonymisierten Risikovoranfrage beauftragt. Sie hat die Hoffnung, dass sie so trotz diverser Vorerkrankungen eine BU-Versicherung abschließen kann. In den letzten fünf Jahren hat sie folgende zahlreiche Diagnosen erhalten:

  1. Schilddrüsenunterfunktion, Hashimoto – Thyreoiditis
  2. Depressive Episode, posttraumatische Belastungsstörung (Dauerdiagnose / Falschdiagnose)
  3. Schulter-Arm-Syndrom
  4. Entzündung der Eustachischen Röhre
  5. Chronische Nasennebenhöhlenentzündung (Falschdiagnose / es lag ein starker Schnupfen vor)
  6. Schwindel und Taumel (aufgrund einer Ohrentzündung)
  7. Gutartiger anfallsweiser auftretender lageabhängiger Schwindel
  8. Lymphknotenvergrößerung
  9. Nackenschmerzen und Kopfschmerzen (einmalig)
  10. Krankheit des Kiefergelenks (CMD)
  11. Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule
  12. Kurzzeitige Schwellung der Beine während der Schwangerschaft
  13. Anpassungsstörung während der Schwangerschaft
  14. HPV positiver Abstrich
  15. Niedriger Blutdruck beim Wechsel vom Liegen oder Sitzen in eine stehende Haltung, Unwohlsein und Ermüdung
  16. Beinlängendifferenz von 0,5 cm

Sechs Risikovoranfragen wurden bei unterschiedlichen Versicherungen gestellt. Von diesen sechs Risikovoranfragen wurden zwei abgelehnt, drei Mal kam es zu der Ausschlussklausel „Wirbelsäule“ und einmal zu einem Risikozuschlag von 25 % ohne Ausschlussklauseln:

So zeigt sich, dass es mit professioneller Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist, trotz vielfältiger Vorerkrankungen eine BU-Versicherung abschließen zu können und dass es sich lohnt, Falschdiagnosen aufzuklären.

Fazit

Du möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, hast aber eine oder mehrere Vorerkrankungen? Nach diesem Artikel weißt du: Auch mit Vorerkrankungen ist ein BU-Abschluss möglich. Immerhin gibt es die Möglichkeit von Ausschlussklauseln von Erkrankungen und Risikozuschlägen. Außerdem lohnt es sich, auf eine anonymisierte gesundheitliche Risikovoranfrage bei Versicherungen zurückzugreifen. Auf die leichte Schulter sollte ein Abschluss einer BU-Versicherung mit Vorerkrankungen jedoch trotzdem nie genommen werden. Die Chance auf Versicherbarkeit steigt immens, wenn diese über eine:n BU-Spezialist:in geschieht, der oder die einen direkten Draht zu den Versicherungsgesellschaften hat – schließlich gilt es, im Schadensfall juristische Auseinandersetzungen mit der Versicherung zu vermeiden. Dafür ist es auch äußerst wichtig, dass du keine Vorerkrankungen verschweigst. Erfahrungen, Kompetenz und die richtigen Ansprechpartner:innen sind bei einer BU-Versicherung trotz Vorerkrankung entscheidend.

Für den Newsletter anmelden